1. Auftragserteilung
1.1 Die Personalberatung emfelia GmbH (im Folgenden „emfelia“ genannt) berät Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) bei der Suche, Auswahl und Vermittlung von Arbeitnehmern zur Festanstellung. Mit Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Verweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) beauftragt der Auftraggeber ein Recruiting über emfelia.
1.2 Für alle Leistungen der emfelia gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.
1.3 Details der von emfelia zu erbringenden Leistungen regeln die Parteien in der Regel in einem gesonderten, schriftlich zu schließenden Vermittlungsauftrag.
1.4 Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des Auftraggebers, auch wenn bei diesen Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wird.
1.5 Die Details zum Aufgabenbereich und zum persönlichen und fachlichen Anforderungsprofil werden zwischen emfelia und dem Auftraggeber individuell abgestimmt und sollten vom Auftraggeber in Form einer Positionsbeschreibung emfelia zur Verfügung gestellt werden.
2. Vergütung, Fälligkeit und Verzug
2.1 emfelia bietet zwei Vergütungsmodelle für die erfolgreiche Vermittlung eines Mitarbeiters an:
Entweder berechnet sich das Honorar der emfelia über eine prozentuale Vergütung gemessen an dem ersten Jahresbruttoeinkommen des vermittelten Bewerbers. Das der Berechnung zugrunde liegende Jahresbruttoeinkommen versteht sich dabei unter Einschluss sämtlicher Zusatzleistungen (beispielsweise 13. und 14. Monatsgehalt, Bonuszahlungen). Diese Zusatzleistungen werden – sofern ihre Höhe bei Vertragsschluss noch nicht konkret feststeht – mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Gehaltszulagen wie z.B. geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), Auslands- oder Wohnkostenzulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Sofern das Arbeitsverhältnis die private Nutzung eines Firmenwagens vorsieht, werden hierfür zusätzlich zum Bruttojahreseinkommen pauschal EUR 10.000,00 angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt.
Alternativ zu dem vorgenannten Vergütungsmodell können die Parteien auch eine pauschale Vorauszahlung (Retainer) vereinbaren.
Einzelheiten zu dem jeweiligen Vergütungsmodell werden im Vermittlungsauftrag schriftlich festgelegt.
2.2 Sollte ein von emfelia benannter Bewerber für eine andere Position, als die für die er ursprünglich vorgestellt wurde, von dem Auftraggeber eingestellt werden, so schuldet der Auftraggeber die Vergütung ebenfalls im vollem Umfang.
2.3 Bei dem prozentualen Vergütungsmodell erfolgt die Abrechnung des vereinbarten Honorars zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber. Bei Vereinbarung eines Retainers kann die geschuldete Vergütung in mehreren Teilzahlungen zu jeweils vorher definierten Zielen abgerechnet werden.
2.4 Die Rechnungen sind nach Rechnungstellung sofort fällig. Die angegebenen Preise und Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.5 Spätestens 21 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung tritt Verzug ein. Das Recht zur Verzugsbegründung durch Mahnung bleibt davon unberührt.
3 Kündigung
3.1 Der Vertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Vertragsparteien gekündigt werden.
3.2 Kommt eine Festanstellung zwischen dem Auftraggeber und einem von emfelia vorgestellten Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach Kündigung des Vertrages zustande, so wird das Vermittlungshonorar dennoch in voller Höhe fällig.
4 Vertraulichkeit und Datenverarbeitung
4.1 emfelia verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, sämtliche ihr während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Ebenso ist der Auftraggeber zur Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdende Informationen über emfelia verpflichtet.
4.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass emfelia vertrauliche Informationen und Daten im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und speichert. Die Daten werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben.
5 Weitergabe von Informationen und Einstellung durch Dritte
5.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Kenntnisse, Unterlagen oder sonstige Angaben über die von emfelia vorgestellten Kandidaten an Dritte weiterzugeben oder die Kandidaten Dritten vorzustellen. „Dritter“ im Sinne dieser Ziffer ist jede andere natürliche oder juristische Person.
5.2 Falls der Auftraggeber einen Kandidaten, der ihm ursprünglich durch emfelia vorgestellt wurde und/oder für ihn über emfelia im Einsatz war, einem Dritten vorstellt oder bekannt macht, ist der Auftraggeber zur Zahlung des Vermittlungshonorars gem. Ziffer 2 verpflichtet, wenn diese Person von dem Dritten eingestellt bzw. unter Vertrag genommen wird.
6 Haftung
6.1 emfelia übernimmt keine Haftung dafür, dass ein ausgewählter oder empfohlener Kandidat die vom Auftraggeber gesetzten Erwartung nicht erfüllt oder bestimmte Ergebnisse erzielt.
6.2 emfelia haftet nicht für Ansprüche, die sich aus der Arbeit des von emfelia präsentierten Kandidaten für den Auftraggeber ergeben.
6.3 emfelia haftet nicht für Schäden durch vorgetäuschte Eigenschaften der vermittelten Kandidaten, die diese z.B. durch Zeugnis- oder Diplomfälschungen dem Unternehmen gegenüber vorspiegeln.
6.4 Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, sind bei fahrlässigem Verhalten der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässigem Verhalten sind sie ausgeschlossen, es sei denn, sie betreffen die Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (sogenannte Kardinalspflicht). Diese Haftungsbeschränkung und der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlichem Handeln der Agentur, bei Ansprüchen aus einer Garantie, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
7. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz von emfelia.
8. Gerichtsstand; Anwendbares Recht
8.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz von emfelia.
8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9. Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Als „Schriftform“ gilt dabei auch die Textform nach § 126 b BGB (Email/Fax).
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages bzw. dieser AGB unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Stand: Februar 2016